Projekte — Arbeitsweise und Fördergrundsätze
Flensburg Regional Marketing fördert regionalwirkende Projekte. Das Vorschlagsrecht für die Förderprojekte liegt bei jedem Mitglied und Interessierten. Der Vereinsvorstand hat das Letztentscheidungsrecht über die Bewilligung von Förderungen und ist dabei folgenden Fördergrundsätzen verpflichtet.
Unsere Projekte sind
- nachhaltig
- authentisch
- erlebbar
- werthaltig
Weitere Kriterien können sein:
- Förderung von Projekten, die den Zielen des FFRM dienen und die mit den Ergebnissen des Strategieentwicklungsprozesses harmonisieren.
- Keine Förderung als Ersatz für entstandene Lücken im öffentlichen Haushalt.
- Schnelle und unbürokratische Entscheidung über Projektförderung.
- Bevorzugte Förderung von Projekten, die sich in die lfd. Strategieentwicklung einbetten.
- Bevorzugte Förderung von Projekten, die in Kooperation
mit anderen regional aktiven Interessengruppen durchgeführt werden
sollen.
Flensburg Regional Marketing beschäftigt keine Angestellten; geringe Verwaltungskosten und hohe Flexibilität sind oberste Maxime.